Positionen
Gute Arbeit
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Deswegen haben wir die Mitbestimmungsrechte für die rund 600 000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen wieder verbessert. Mit dem neuen Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) wurde der Schutzbereich erstmals auf LeiharbeiterInnen ausgeweitet, die Mitbestimmung bei jeder Form der Privatisierung eingeführt und die Rechte der Jugend- und Auszubildenden-Vertreter gestärkt. Nun ist wieder eine vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit von Personalräten und Dienststellenleitung möglich – NRW ist wieder Mitbestimmungsland Nr. 1.
Die SPD-Fraktion will den Rechtsanspruch auf einen Mindestlohn um sicherzustellen, dass über eine Vollzeitbeschäftigung ein Existenz sicherndes Arbeitseinkommen erzielt werden kann. Damit wird eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Lohndumping wollen wir verhindern. Zudem verhindert ein gesetzlicher Mindestlohn den unfairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen. Lohndrückerei und entsprechender
Unterbietungswettbewerb belasten seriös arbeitende
Unternehmen und verdrängen diese vom Markt. Deswegen haben wir eine Gesetzesinitiative im Bundesrat gestartet und werden uns auch weiterhin auf allen Ebenen für die Einführung eines flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohns einsetzen. Die Landesregierung von SPD-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat den Entwurf für ein Tariftreue- und Vergabegesetz in den Landtag eingebracht. Mit dem Gesetz soll ein klares Zeichen gegen Sozialdumping und für faire Löhne gesetzt werden; gleichzeitig werden die Unternehmen in unserem Land vor unfairem Wettbewerb geschützt. In Zukunft werden öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben, die ihren Beschäftigten mindestens einen Stundenlohn von 8,62 Euro zahlen.
Die NRWSPD, Hannelore Kraft und Hans Feuß kämpfen auch weiterhin für ein NRW mit "Guter Arbeit": Mit Löhnen, von denen man Leben kann, und Mitbestimmungsrechten, die diese Bezeichnung auch verdienen. Nordrhein-Westfalen bleibt die "Herzkammer" der SPD als Arbeiterpartei




